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Zum Ende der Seite springen Bundesrat stimmt für Frequenzauktion und Aus für DVB-T
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Bundesrat stimmt für Frequenzauktion und Aus für DVB-T

Die Länderkammer hat den Verordnungsentwurf für die Versteigerung der Frequenzen im 700-MHz-Band und den Wechsel auf DVB-T2 befürwortet. Sicherheitsbehörden sollen Zugang zu ausreichend Spektrum haben.

Der Bundesrat hat den Weg für eine neue Frequenzauktion freigemacht, die im zweiten Quartal stattfinden soll. Die Länder haben dem Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zugestimmt, die den rechtlichen Rahmen für die Versteigerung der Frequenzen im 700-MHz-Band bildet. Derzeit noch vom Rundfunk genutzte Frequenzblöcke sollen damit zur besseren Breitbandversorgung im ländlichen Raum an die Mobilfunkbetreiber gehen. Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU), der für digitale Infrastrukturen zuständig ist, erhofft sich von der Versteigerung einen Milliardenbetrag, der in den Breitbandausbau fließen soll.


Umstellung auf DVB-T2

Um die vorgesehenen Frequenzräume freizuräumen, soll das digitale Antennenfernsehen vom Übertragungsstandard DVB-T auf den effizienteren Nachfolger DVB-T2 umgestellt und so eine "zweite digitale Dividende" ausgeschüttet werden. Zuschauer, die auf das "Überall-Fernsehen" per Antenne setzen, müssen sich dann neue, DVB-T2-fähige Settop-Boxen anschaffen. Entsprechende Empfänger sollen nicht vor 2016 auf den Markt kommen. Ab 2017 wollen die Sender mit der Umstellung starten.

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Rahmen des Vorhabens "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum zu gewährleisten". Es müsse sichergestellt sein, dass zu den vorgesehenen 2 × 30 MHz für mobiles Internet auch ausreichend Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden im 700-MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden.

Entschädigung für Veranstaltungstechnik

Die Länder verweisen zudem darauf, dass der mobile Flugfunkdienst Störungen in dem anvisierten Spektrum verursachen könne, da er nicht örtlich eingrenzbar sei. Er müsse daher ausgenommen werden. Die Regierung soll zudem "schnellstmöglich" Richtlinien über Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel wie Mikrofon- und Veranstaltungstechnik sowie Rundfunk vorlegen. Zu beachten seien zudem mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbarte Eckpunkte zur Gewährleistung der terrestrischen Fernsehversorgung über DVB-T2. (Stefan Krempl) / (vbr)


Quelle: heise . de

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