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Zum Ende der Seite springen Ebay-Betrüger muss mehr als sechs Jahre ins Gefängnis
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Ebay-Betrüger muss mehr als sechs Jahre ins Gefängnis Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

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Marburg - Ein Mann aus Hessen ist wegen Betrugs in über tausend Fällen schuldig gesprochen worden. Die Richter des Landgerichts Marburg kamen am Donnerstag zu dem Schluss, dass er jahrelang fiktive Waren versteigert hat, selbst oder mit Hilfe von "Verkaufs- und Finanzagenten". Dabei soll ein Schaden in Höhe von 300.000 Euro entstanden sein. Für seine Vergehen muss der 29-Jährige nun sechs Jahre und elf Monate ins Gefängnis.
Seine Betrugsmasche steuerte der Mann von Paraguay aus, wohin er 2005 aus Mittelhessen geflohen war - auch damals ging es offenbar schon um Ebay-Betrug. Seine Ex-Frau soll ihm bei seinen Scheingeschäften geholfen haben, sie ist dafür bereits verurteilt worden.

Die gutgläubigen und ahnungslosen "Agenten", die die erfundenen Waren für ihn bei Ebay anboten, stammten aus ganz Deutschland. Der Angeklagte warb sie über ein Netz von Tarnfirmen an. Dafür soll er Stellenanzeigen für fingierte 400-Euro-Jobs geschaltet haben. Das Geld, das die "Agenten" einnahmen, schickten sie nach Paraguay. Auf die Betrugsmasche sollen Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hereingefallen sein.

Der angeklagte Mann hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis ablegt, dabei führte er Geldsorgen als Motiv an: "Da saßen wir in Südamerika, ohne Geld, ohne Perspektive, ohne alles." Von ihm als Drahtzieher abgesehen, war auch gegen die "Agenten" ermittelt worden. "Sie sind Täter und Opfer zugleich", sagte der Staatsanwalt. Insbesondere die "Finanzagenten" hätten sich der "leichtfertigen Geldwäsche strafbar gemacht, weil sie sich nicht ausreichend Gedanken gemacht haben". Der Prozess kann durchaus auch als Warnung dienen: Jobangebote, bei denen man gebeten wird, sein eigenes Konto für Finanztransaktionen zur Verfügung zu stellen, sollten jeden Arbeitsuchenden höchst misstrauisch machen.

Nach dem Angeklagten war mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet worden. 2012 kam er in Paraguay in Haft, nach Deutschland wurde er erst dieses Jahr ausgeliefert. Die Prozessbeteiligten hatten sich darauf verständigt, dass bei einem "wesentlichen" Geständnis sechseinhalb bis siebeneinhalb Jahre Haft in Betracht kommen könnten.

mbö/dpa

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