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Geschrieben von Muad'Dib am 14.01.2019 um 19:04:

Fragezeichen Sachsen-Anhalt weiter ohne neuen Datenschützer: Ausweg Verfassungsänderung?

Nach drei gescheiterten Wahlgängen im Landtag gibt es in Sachsen-Anhalt immer noch keinen Beauftragten für den Datenschutz. Hilft eine Verfassungsänderung?


Sachsen-Anhalt ist weiter auf der Suche nach einem neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz, der die Nachfolge Harald von Boses antritt. Netzexperte Nils Leopold (Grüne), Kandidat der schwarz-rot-grünen Koalition, hatte bei einer dramatischen Landtagssitzung im Mai 2018 in drei Wahlgängen die nötige Mehrheit von zwei Dritteln der Parlamentarier verfehlt. Diskutiert wird seither, die Verfassung zu ändern, um die hohe Hürde der Zwei-Drittel-Mehrheit aus dem Weg zu räumen.

Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte, die Verantwortung liege beim Landtag. "Ich habe einen Vorschlag gemacht." Er gehe davon aus, dass der Erkenntnisprozess im Parlament weiter laufe. Haseloff betonte, die Behörde sei funktionsfähig. Von Bose sei bereit, dort weiter zu arbeiten. "Darüber bin ich sehr froh", sagte der Regierungschef.

CDU und SPD setzen auf Änderung der Landesverfassung

Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann kritisierte, Haseloff mache es sich zu einfach. Leopold war auf Initiative der Grünen vorgeschlagen worden. Haseloff habe sich den Vorschlag zu eigen gemacht und für Leopold geworben. Jetzt zu sagen, der Landtag sei am Zug, greife zu kurz. "Wir als Grüne warten auf ein belastbares Signal der Koalitionspartner und des Ministerpräsidenten", sagte Lüddemann. Leopold habe klar gemacht, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe.

Die Fraktionen von CDU und SPD setzen auf eine Änderung der Landesverfassung, um die Hürde der Zwei-Drittel-Mehrheit zu nehmen. Einen anderen Vorschlag gebe es bislang nicht, sagte SPD-Sprecher Martin Krems-Möbbeck. CDU, SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag wegen anderer Punkte ohnehin eine Verfassungsänderung vereinbart – so soll etwa ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang könne man auch das Quorum für die Wahl des Datenschutzbeauftragten senken, sagte Krems-Möbbeck.

Höhere Hürde als bei der Wahl des Ministerpräsidenten

Auch Grünen-Fraktionschefin Lüddemann zeigte sich offen für eine Verfassungsänderung. Es sei unverständlich, dass die Hürde zur Wahl des Datenschutzbeauftragten höher sei als etwa für die Wahl des Ministerpräsidenten. Die geplante Änderung, auch zu anderen Punkten, sei aber ein aufwendiges Projekt. Sie hoffe, dass bis zur Sommerpause ein abstimmungsfertiges Paket vorliege.

Gleichzeitig mahnte Lüddemann, eine Verfassungsänderung werde das Problem nicht lösen, wenn gleichzeitig eine Gesamtstrategie in Sachen Datenschutz fehle. Wie brisant das Thema sei, habe sich gerade wieder durch den Online-Angriff auf Daten von Politikern und Prominenten gezeigt. "Auf die neuen Herausforderungen sind wir null vorbereitet", kritisierte die Fraktionschefin. (jula)


Quelle: https://heise.de/-4273037


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