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Kippt das Bundesverwaltungsgericht die Rundfunkbeitragspflicht?
Von Marcus Reichl -28. September 2025, 16:46
Ab dem 1. Oktober wird in Leipzig das Revisionsverfahren einer Klägerin aus Rosenheim verhandelt.
Am 1. Oktober beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber berichtet die Berliner Zeitung in einem Open-Source-Beitrag. Demnach geht das Verfahren auf die Klage einer anonymen Dame aus Rosenheim am Verwaltungsgericht München zurück. Sie hatte sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewandt.
Dabei rügt die Klägerin den Angaben zufolge ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt. Sie argumentierte, dass sie aus diesem Grund von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage jedoch München abgewiesen. Zur Begründung hieß es damals, Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des ÖRR zu prüfen. Dies sei Aufgabe der Aufsichtsgremien, etwa der Rundfunkräte. Eine subjektive Unzufriedenheit oder Programm-Kritik allein rechtfertige keine Befreiung von der Beitragspflicht.
Langer Gang durch die Instanzen
Doch damit ging der Gang durch die Instanzen erst so richtig los. Die Frau ging in Berufung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter bestätigten die vorherige Entscheidung. Ihre Begründung: Der Rundfunkbeitrag diene als Gegenleistung für die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, unabhängig von Qualität oder Vielfalt des Programms. Der Artikel im Grundgesetz, der die Programmfreiheit garantiert, setze institutionelle Unabhängigkeit voraus. Die Inhalte dürften nicht gerichtlich überprüft werden, sondern ausschließlich über die zuständigen Gremien, berichtet die Berliner Zeitung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Revision jedoch überraschend zugelassen. Konkret heißt es in der Mitteilung des Gerichts: „In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2024 beschlossen: Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Juli 2023 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.“ Den Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren setzten die Richter auf jeweils 63,53 Euro fest.
Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Sie vertraten die Ansicht, dass die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung habe. Insbesondere steht infrage, ob ein Bürger gegen die Beitragspflicht Einwände erheben kann, wenn der ÖRR seinem gesetzlichen Vielfaltauftrag strukturell nicht gerecht wird. „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle“, schreiben die Richter.
quelle: digitalfensehen.de
Klage (ard+zdf) gegen Rundfunkbeitrag wird erst 2026 verhandelt
Von Marcus Reichl -27. September 2025, 10:40
Bundesverfassungsgericht prüft sorgfältig, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen Haushaltspläne überarbeiten.
Die Klage von ARD und ZDF gegen die verschobene Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird erst im kommenden Jahr verhandelt. Das habe das Bundesverfassungsgericht den beiden Sendern schriftlich mitgeteilt, berichtet die „FAZ“. Damit bestätigt sich auch ein Beitrag von digitalfernsehen.de, wonach sich die Entscheidung noch eine Weile hinziehen wird. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedeutet das, dass sie ihre Haushaltspläne überarbeiten und womöglich Einsparungen einarbeiten müssen.
Üblicherweise entscheidet Ende des Jahres bei der ARD die Rundfunkräte und beim ZDF der Fernsehrat über das Budget fürs kommende Jahr. Bis zuletzt hatte hier die Hoffnung auf eine schnelle Klärung bestanden. Doch die Richter lassen sich Zeit. Die FAZ verweist auf die Ansicht von Beobachtern, nach der das Bundesverfassungsgericht die Argumente beider Seiten sehr gewissenhaft prüft. Es hätten bisher zwei schriftliche Anhörungen von Experten und Beauftragten der Sender und Länder stattgefunden. Eine mündliche Anhörung sei nicht geplant.
ARD und ZDF sollen Klage zurückziehen
Hintergrund: ARD und ZDF hatten im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die Bundesländer nicht die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollten. Zwar hatten dem neuen Beitragsmodell alle Bundesländer zugestimmt, doch die Regierungschefs von Bayern und Sachsen-Anhalt verweigerten die Unterschrift, weshalb der neue Finanzierungsstaatsvertrag höchstwahrscheinlich nicht in Kraft treten kann. Die beiden Bundesländer ließen in einer Erklärung zum Protokoll festhalten, dass sie den Entwurf erst dann unterschreiben würden, wenn ARD und ZDF ihre Klage zurückziehen. Sachsen hatte die Haltung von Bayern und Sachsen-Anhalt unterstützt.
Seitdem weigern sich die öffentlich-rechtlichen Sender die Klage zurückzuziehen, obwohl damit das reformierte Gebührenmodell insgesamt nicht umgesetzt werden kann. Deshalb gilt weiterhin das alte Verfahren, wonach Landesregierungen und -parlamente über einen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) entscheiden. Das neue Prinzip sieht vor, dass die Bundesländer aktiv widersprechen müssen, um zu verhindern, dass der KEF-Vorschlag – solange der Anstieg nicht über fünf Prozent liegt – automatisch Gesetz wird. Dessen Umsetzung steht nun in den Sternen.
quelle: digitalfensehen.de
Von Marcus Reichl -28. September 2025, 16:46
Ab dem 1. Oktober wird in Leipzig das Revisionsverfahren einer Klägerin aus Rosenheim verhandelt.
Am 1. Oktober beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber berichtet die Berliner Zeitung in einem Open-Source-Beitrag. Demnach geht das Verfahren auf die Klage einer anonymen Dame aus Rosenheim am Verwaltungsgericht München zurück. Sie hatte sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewandt.
Dabei rügt die Klägerin den Angaben zufolge ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt. Sie argumentierte, dass sie aus diesem Grund von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage jedoch München abgewiesen. Zur Begründung hieß es damals, Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des ÖRR zu prüfen. Dies sei Aufgabe der Aufsichtsgremien, etwa der Rundfunkräte. Eine subjektive Unzufriedenheit oder Programm-Kritik allein rechtfertige keine Befreiung von der Beitragspflicht.
Langer Gang durch die Instanzen
Doch damit ging der Gang durch die Instanzen erst so richtig los. Die Frau ging in Berufung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter bestätigten die vorherige Entscheidung. Ihre Begründung: Der Rundfunkbeitrag diene als Gegenleistung für die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, unabhängig von Qualität oder Vielfalt des Programms. Der Artikel im Grundgesetz, der die Programmfreiheit garantiert, setze institutionelle Unabhängigkeit voraus. Die Inhalte dürften nicht gerichtlich überprüft werden, sondern ausschließlich über die zuständigen Gremien, berichtet die Berliner Zeitung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Revision jedoch überraschend zugelassen. Konkret heißt es in der Mitteilung des Gerichts: „In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2024 beschlossen: Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Juli 2023 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.“ Den Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren setzten die Richter auf jeweils 63,53 Euro fest.
Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Sie vertraten die Ansicht, dass die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung habe. Insbesondere steht infrage, ob ein Bürger gegen die Beitragspflicht Einwände erheben kann, wenn der ÖRR seinem gesetzlichen Vielfaltauftrag strukturell nicht gerecht wird. „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle“, schreiben die Richter.
quelle: digitalfensehen.de
Klage (ard+zdf) gegen Rundfunkbeitrag wird erst 2026 verhandelt
Von Marcus Reichl -27. September 2025, 10:40
Bundesverfassungsgericht prüft sorgfältig, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen Haushaltspläne überarbeiten.
Die Klage von ARD und ZDF gegen die verschobene Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird erst im kommenden Jahr verhandelt. Das habe das Bundesverfassungsgericht den beiden Sendern schriftlich mitgeteilt, berichtet die „FAZ“. Damit bestätigt sich auch ein Beitrag von digitalfernsehen.de, wonach sich die Entscheidung noch eine Weile hinziehen wird. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedeutet das, dass sie ihre Haushaltspläne überarbeiten und womöglich Einsparungen einarbeiten müssen.
Üblicherweise entscheidet Ende des Jahres bei der ARD die Rundfunkräte und beim ZDF der Fernsehrat über das Budget fürs kommende Jahr. Bis zuletzt hatte hier die Hoffnung auf eine schnelle Klärung bestanden. Doch die Richter lassen sich Zeit. Die FAZ verweist auf die Ansicht von Beobachtern, nach der das Bundesverfassungsgericht die Argumente beider Seiten sehr gewissenhaft prüft. Es hätten bisher zwei schriftliche Anhörungen von Experten und Beauftragten der Sender und Länder stattgefunden. Eine mündliche Anhörung sei nicht geplant.
ARD und ZDF sollen Klage zurückziehen
Hintergrund: ARD und ZDF hatten im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die Bundesländer nicht die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollten. Zwar hatten dem neuen Beitragsmodell alle Bundesländer zugestimmt, doch die Regierungschefs von Bayern und Sachsen-Anhalt verweigerten die Unterschrift, weshalb der neue Finanzierungsstaatsvertrag höchstwahrscheinlich nicht in Kraft treten kann. Die beiden Bundesländer ließen in einer Erklärung zum Protokoll festhalten, dass sie den Entwurf erst dann unterschreiben würden, wenn ARD und ZDF ihre Klage zurückziehen. Sachsen hatte die Haltung von Bayern und Sachsen-Anhalt unterstützt.
Seitdem weigern sich die öffentlich-rechtlichen Sender die Klage zurückzuziehen, obwohl damit das reformierte Gebührenmodell insgesamt nicht umgesetzt werden kann. Deshalb gilt weiterhin das alte Verfahren, wonach Landesregierungen und -parlamente über einen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) entscheiden. Das neue Prinzip sieht vor, dass die Bundesländer aktiv widersprechen müssen, um zu verhindern, dass der KEF-Vorschlag – solange der Anstieg nicht über fünf Prozent liegt – automatisch Gesetz wird. Dessen Umsetzung steht nun in den Sternen.
quelle: digitalfensehen.de