Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung

Muad'Dib
Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung


Bei Ermittlungen dürfen die Handys von Verdächtigen überwacht werden. Die Thüringer Polizei hat von dieser Möglichkeit zuletzt tausendfach Gebrauch gemacht.



(Bild: mahc/Shutterstock.com)


Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr fast 14.600 sogenannte stille SMS verschickt, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen festzustellen.

In 99 Ermittlungsverfahren sei diese Technik im Jahr 2024 zum Einsatz gekommen, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. "Stille SMS" sind Kurznachrichten, die beim Empfang nicht im Display angezeigt werden und auch keinen Benachrichtigungston auslösen.


Beim Empfang einer stillen SMS erhalten die Behörden vom Telefon eine Rückmeldung dazu, in welcher Mobilfunkzelle das Handy eingeloggt ist. Ermittler können damit relativ präzise bestimmen, wo sich ein Handy befindet und so Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort der Person ziehen, die das Mobiltelefon gerade bei sich trägt. Laut Innenministerium sind in Thüringen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Amt für Verfassungsschutz technisch in der Lage, stille SMS zu schicken.


Zum Einsatz kam diese Methode vor allem bei Ermittlungen im Drogenmilieu, bei Betrügereien und Diebstahl im großen Stil. Dabei seien Nachrichten an 132 Betroffene versandt worden. "Dabei kann eine Person aufgrund der Nutzung mehrerer Telefonnummern mehrfach erfasst sein", hieß es in der Antwort des Ministeriums. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat diese Technik eingesetzt, allerdings deutlich seltener als die Polizei.


Rechtliche Voraussetzungen für Einsatz


Wesentliche Rechtsgrundlage für die Polizei beim Einsatz dieser Ermittlungstechnik ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt es den Ermittlern, den Standort eines Mobilfunkgerätes zu orten, wenn es um den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Zu solchen Delikten gehören unter anderem Hochverrat und Mord, unter bestimmten Umständen aber auch Subventionsbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.


Der Verfassungsschutz darf auf Grundlage des Artikels 10 im Grundgesetz stille SMS einsetzen – unter bestimmten Bedingungen darf in Deutschland das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt werden. Im vergangenen Jahr versendete der Nachrichtendienst in Thüringen vor diesem Hintergrund etwa 500 stille SMS an drei Menschen, um Informationen über deren Aufenthaltsort zu bekommen.


Für den Einsatz dieser Technik muss das Land die Kosten übernehmen. Der Polizei entstanden so Kosten von etwa 19.000 Euro, dem Verfassungsschutz von etwa 3.700 Euro. "Hierbei handelt es sich jeweils um Vertragskosten", heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Die Personalkosten, die durch den Versand von stillen SMS entstünden, seien darin nicht enthalten.

(emw)


quelle: heise.de
Muad'Dib
Behörden, insbesondere die "Polizei", MUSS auf Anfrage alle Informationen die über den betreffenden Bürger gespeichert sind, vollumfänglich und korrekt offenlegen.
Die Behörde ist in der Beweispflicht!!


Also, macht von eurem Recht Gebrauch!! Bei nichterfüllung dieser Pflicht mit Strafanzeige und Strafbefehl drohen!!
Whitebird
oh was würden die bei mir wahnsinnig und wütend werden, weil ich kein mitnehm-telefon hab


Arschgesicht
femi
Die Bespitzler verursachen nur Kosten.
Warum sollte sich Schmarrnphone am gleichen Standort befinden, als ich selbst?

böse Ist nur eine Frage der Zeit, dass alle aus "Sicherheitsgründen" gechipt werden und gleich bei der Geburt ein DNA Profil erstellt wird.
Muad'Dib
Zitat:
Original von femi

Ist nur eine Frage der Zeit, dass alle aus "Sicherheitsgründen" gechipt werden und gleich bei der Geburt ein DNA Profil erstellt wird.


Hast ja sicher gelesen dass die EU alle Katzen in der EU chippen will.

Das mit dem DNA Profil ist gar nicht abwegig - das kann seit Jahrzehnten gemacht werden ohne das es publik wird...........
femi
Bin mir sicher, dass dies mit den Fingerabdrücken (für Reisepässe) längst geschieht und ein verpackelter Richter findet sich schon, der es zur Not nachträglich unterschreibt.
Muad'Dib
100%ig, mit EU Segen!

Es wird so vorgegangen: Solange etwas nicht explizit verboten ist wird es einfach gemacht.

Wenn dann mal was passiert braucht das BVerfG locker 5-7 Jahre um überhaupt darüber zu urteilen und eine KORREKTUR anzumahnen - das zieht sich dann auch noch Jahre hin.



Man muss sich in Deutschland nur mal diese ganzen Polizeigesetze anschauen -die meisten kaputtiert in der Pandemiezeit- sind ALLE NICHTIG, weil verfassungsfeindlich und Verfassungsbruch. Nach wie vor - die Verantwortlichen - den geltenden Gesetzen nach Verfassungsbrecher und Staatsfeinde - tun nicht dergleichen um diese perfiden and widerwärtigen "Gesetze" dem Grundgesetz/der Verfassung entsprechend anzupassen.............


Alles klar?!?