Whitebird
Gericht untersagt Amazon irreführende Rabattangaben an den Prime Deal Days
Amazon habe an den Prime Deal Days mit Rabatten geworben, die nach einem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts München irreführend waren. Das Gericht untersagt Amazon diese Werbung. Amazon legt dagegen Berufung ein.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 16.7.2025 13:03 Uhr
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat über Amazon einen Sieg vor Gericht erzielt. Das Landgericht München I (Az. 4 HK O 13950/24) entschied am 14. Juli 2025, dass Amazon bei seinen sogenannten „Prime Deal Days“ rechtswidrig mit Rabatten geworben habe. Aus dem Urteil:
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Amazon kann noch in Revision gehen. Und das macht das Unternehmen auch, siehe weiter unten.
Darum geht es
Die Verbraucherschützer werfen Amazon unter anderem vor, dass der Online-Riese die in Prozent angegebene Preisreduzierung wie “-19%” oder ähnlich nicht auf den zuletzt tatsächlich niedrigsten Preis bezogen habe, sondern auf die unverbindliche Preisempfehlung UVP. Dadurch würde den Kaufinteressenten ein Preisnachlass vorgegaukelt, der so überhaupt nicht existiert. Die Verbraucherschützer schreiben:
Die von Amazon verwendete Werbung mit Preisnachlässen würde “nach Auffassung des Landgerichts allesamt den unzulässigen Eindruck einer Reduzierung des früheren eigenen Preises erwecken, obwohl sich die Angabe nur auf eine UVP bzw. auf einen „mittleren Verkaufspreis“ bezieht”, so die Verbraucherschützer. Und weiter: “Solche Angaben verstoßen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie gegen das Irreführungsverbot nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).”
Die Verbraucherschützer verwenden in diesem Zusammenhang den Begriff “Getrickse”.
Das droht Amazon jetzt
Falls sich Amazon nicht an das Urteil beziehungsweise dessen Unterlassungspflichten hält, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
So reagiert Amazon
Auf Nachfrage der PC-WELT erklärte eine Sprecherin von Amazon Folgendes:
Das sind die Prime Deal Days
Die Prime Deal Days finden im Oktober statt. Sie sind eine vergleichsweise junge Ergänzung zum Prime Day im Juli. PC-WELT sucht an allen diesen Verkaufstagen die für Sie spannendsten und wirklich günstigsten Angebote heraus und stellt diese vor. Damit vermeiden Sie das von dem Landgericht München beschriebene Problem.
Wirklich gute Schnäppchen gibt es hier
Im PC-WELT-Schnäppchen-Bereich präsentieren wir Ihnen täglich die neuesten Spar-Angebote, Rabatt-Aktionen und andere Technik-Deals von verschiedenen Onlinehändlern. Im Angebot finden Sie PCs, Notebooks, Konsolen, Smartphones, Tablets, TVs, PC-Hardware oder auch Gadgets.
Sonderangebote zu iPhones, iPads, Airpods, Macs, iMacs, Macbooks und mehr finden Sie unter macwelt.de/deals.
beispiele...
quelle: pcwelt.de
Amazon habe an den Prime Deal Days mit Rabatten geworben, die nach einem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts München irreführend waren. Das Gericht untersagt Amazon diese Werbung. Amazon legt dagegen Berufung ein.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 16.7.2025 13:03 Uhr
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat über Amazon einen Sieg vor Gericht erzielt. Das Landgericht München I (Az. 4 HK O 13950/24) entschied am 14. Juli 2025, dass Amazon bei seinen sogenannten „Prime Deal Days“ rechtswidrig mit Rabatten geworben habe. Aus dem Urteil:
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Amazon kann noch in Revision gehen. Und das macht das Unternehmen auch, siehe weiter unten.
Darum geht es
Die Verbraucherschützer werfen Amazon unter anderem vor, dass der Online-Riese die in Prozent angegebene Preisreduzierung wie “-19%” oder ähnlich nicht auf den zuletzt tatsächlich niedrigsten Preis bezogen habe, sondern auf die unverbindliche Preisempfehlung UVP. Dadurch würde den Kaufinteressenten ein Preisnachlass vorgegaukelt, der so überhaupt nicht existiert. Die Verbraucherschützer schreiben:
Zitat: |
Die von Amazon angegebenen Ermäßigungen in Form einer prozentualen Reduzierung („-19%“) eines gestrichenen Preises („UVP: 259,00“) bzw. eines „Statt“-Preises bezogen sich nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern auf eine angebliche „unverbindliche Preisempfehlung“ (UVP) des Herstellers oder auf nicht nachvollziehbare Vergleichspreise wie einen „Kundendurchschnittspreis“. Gerade bei einer Rabattaktion wie den „Prime Deal Days“ erwarten Verbraucher:innen besonders günstige Preise im Vergleich zu den Preisen, die vor diesen Aktionstagen gefordert wurden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. |
Die von Amazon verwendete Werbung mit Preisnachlässen würde “nach Auffassung des Landgerichts allesamt den unzulässigen Eindruck einer Reduzierung des früheren eigenen Preises erwecken, obwohl sich die Angabe nur auf eine UVP bzw. auf einen „mittleren Verkaufspreis“ bezieht”, so die Verbraucherschützer. Und weiter: “Solche Angaben verstoßen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie gegen das Irreführungsverbot nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).”
Die Verbraucherschützer verwenden in diesem Zusammenhang den Begriff “Getrickse”.
Das droht Amazon jetzt
Falls sich Amazon nicht an das Urteil beziehungsweise dessen Unterlassungspflichten hält, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
So reagiert Amazon
Auf Nachfrage der PC-WELT erklärte eine Sprecherin von Amazon Folgendes:
Zitat: |
Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und werden Berufung einlegen. Die betreffende Regelung ist mehrdeutig ist und bedarf rechtlicher Klärung. Bei Amazon konzentrieren wir uns darauf, unseren Kundinnen und Kunden niedrige Preise bei größtmöglicher Auswahl zu bieten, da wir wissen, dass dies entscheidend für den Aufbau und Erhalt ihres Vertrauens ist. Wir bieten klare und präzise Preisinformationen und halten uns dabei an aktuelle Branchenstandards sowie geltende Gesetze und regulatorische Richtlinien. |
Das sind die Prime Deal Days
Die Prime Deal Days finden im Oktober statt. Sie sind eine vergleichsweise junge Ergänzung zum Prime Day im Juli. PC-WELT sucht an allen diesen Verkaufstagen die für Sie spannendsten und wirklich günstigsten Angebote heraus und stellt diese vor. Damit vermeiden Sie das von dem Landgericht München beschriebene Problem.
Wirklich gute Schnäppchen gibt es hier
Im PC-WELT-Schnäppchen-Bereich präsentieren wir Ihnen täglich die neuesten Spar-Angebote, Rabatt-Aktionen und andere Technik-Deals von verschiedenen Onlinehändlern. Im Angebot finden Sie PCs, Notebooks, Konsolen, Smartphones, Tablets, TVs, PC-Hardware oder auch Gadgets.
Sonderangebote zu iPhones, iPads, Airpods, Macs, iMacs, Macbooks und mehr finden Sie unter macwelt.de/deals.

quelle: pcwelt.de