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Über 100.000 Personen bei Sammelklage gegen Amazon dabei
In der Sammelklage geht es darum, dass Amazon ohne Zustimmung der Abonnenten die Konditionen für Prime Video verändert hat.
Ingo Pakalski
24. Februar 2025, 7:35 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat neue Zahlen zur Sammelklage gegen Amazon veröffentlicht. Aktuell schlossen sich 100.976 Menschen der Sammelklage gegen Amazon an. Es geht darum, dass im Videostreamingabo Prime Video seit Anfang 2024 mehr Werbung gezeigt wird, ohne dass Abonnenten dem zustimmten.
Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen ist es die erste Sammelklage gegen den Konzern in Europa. Ende Januar 2025 hatten 82.941 Menschen die Klage unterstützt. Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Zuvor gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien.
Seit mehr als einem Jahr gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt, auch innerhalb von Filmen und Serienepisoden.
Darf Amazon einen Abovertrag ohne Zustimmung der Kunden ändern?
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen nur mit Zustimmung der Kundschaft möglich seien. Amazon informierte zwar per E-Mail über die höhere und veränderte Werbequote, setzte die Änderung aber ohne Zustimmung der Abonnenten um.
Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt, ohne dass Amazon Abonnenten darüber informierte.
Finanzielle Entschädigung für Abonnenten gefordert
Wer das Abo weiterhin ohne nicht überspringbare Werbeunterbrechungen in Filmen und Serienepisoden nutzen wollte, musste ein Zusatzabo für weitere 2,99 Euro monatlich buchen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung dieser zusätzlichen Zahlungen für alle Prime-Abonnenten. Dabei ist es unerheblich, ob Abonnenten die Werbefrei-Option gebucht haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Amazon kalkuliere offenbar damit, "dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandslos jede Preisanpassung mittragen", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist."
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen und damit ein Zeichen zu setzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind rund 17 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland betroffen und könnten sich an der Klage beteiligen.
Gericht erklärt Preiserhöhung für Amazons Prime-Abo für unwirksam
Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen.
In einem ähnlich gelagerten Fall verlor Amazon kürzlich vor Gericht. Die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für das Prime-Abo ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.
quelle: golem.de
In der Sammelklage geht es darum, dass Amazon ohne Zustimmung der Abonnenten die Konditionen für Prime Video verändert hat.
Ingo Pakalski
24. Februar 2025, 7:35 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat neue Zahlen zur Sammelklage gegen Amazon veröffentlicht. Aktuell schlossen sich 100.976 Menschen der Sammelklage gegen Amazon an. Es geht darum, dass im Videostreamingabo Prime Video seit Anfang 2024 mehr Werbung gezeigt wird, ohne dass Abonnenten dem zustimmten.
Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen ist es die erste Sammelklage gegen den Konzern in Europa. Ende Januar 2025 hatten 82.941 Menschen die Klage unterstützt. Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Zuvor gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien.
Seit mehr als einem Jahr gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt, auch innerhalb von Filmen und Serienepisoden.
Darf Amazon einen Abovertrag ohne Zustimmung der Kunden ändern?
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen nur mit Zustimmung der Kundschaft möglich seien. Amazon informierte zwar per E-Mail über die höhere und veränderte Werbequote, setzte die Änderung aber ohne Zustimmung der Abonnenten um.
Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt, ohne dass Amazon Abonnenten darüber informierte.
Finanzielle Entschädigung für Abonnenten gefordert
Wer das Abo weiterhin ohne nicht überspringbare Werbeunterbrechungen in Filmen und Serienepisoden nutzen wollte, musste ein Zusatzabo für weitere 2,99 Euro monatlich buchen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung dieser zusätzlichen Zahlungen für alle Prime-Abonnenten. Dabei ist es unerheblich, ob Abonnenten die Werbefrei-Option gebucht haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Amazon kalkuliere offenbar damit, "dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandslos jede Preisanpassung mittragen", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist."
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen und damit ein Zeichen zu setzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind rund 17 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland betroffen und könnten sich an der Klage beteiligen.
Gericht erklärt Preiserhöhung für Amazons Prime-Abo für unwirksam
Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen.
In einem ähnlich gelagerten Fall verlor Amazon kürzlich vor Gericht. Die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für das Prime-Abo ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.
quelle: golem.de