Anrede als "Herr" oder "Frau" ist für Ticketkauf irrelevant

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großes Grinsen Anrede als "Herr" oder "Frau" ist für Ticketkauf irrelevant
Die Geschlechtsidentität ist keine Information, die für den Kauf eines Tickets notwendig ist, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Przemyslaw Szymanski/dpa
10. Januar 2025, 8:17 Uhr

Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als "Herr" oder "Frau" erfolgen soll.

Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg (Aktenzeichen C-394/23).

Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die französische Bahn SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


Nur absolut notwendige Daten dürfen erhoben werden

Dieser Argumentation folgte der EuGH nun größtenteils: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags.

Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für eine "allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel" entscheiden, und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen.
Zitat:

"Der Gerichtshof weist darauf hin, dass nach dem Grundsatz der Datenminimierung, mit dem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht wird, die erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen"


heißt es in der Pressemitteilung (PDF-Dokument) (.pdf).

Außerdem werde den Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also welches Interesse dahintersteckt.


EuGH-Entscheidung auch in Deutschland gültig

Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts berücksichtigen.

Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil befolgt werden. Bei der Deutschen Bahn lässt sich im Online-Portal und der App allerdings schon jetzt eine "neutrale Anrede" auswählen.


quelle: golem.de