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Apple muss 14,3 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen
Friedhelm Greis, 10. September 2024, 10:24 Uhr
Im Streit um eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe hat Apple eine finale Niederlage erlitten. Der EuGH hob das Urteil der Vorinstanz auf.
Der US-Konzern Apple muss Steuern und Zinsen in Höhe von 14,3 Milliarden Euro in der EU nachzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob ein Urteil der Vorinstanz auf und bestätigte damit einen Beschluss der EU-Kommission vom August 2016. Der Rechtsstreit sei damit endgültig entschieden, teilte der EuGH am 10. September 2024 (PDF) mit (Rechtssache C-465/20 P).
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde gewährte Irland Apple über Jahre günstige Steuerkonditionen, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das sei aber eine wettbewerbswidrige Beihilfe gewesen.
Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob Gewinne aus der Verwertung von geistigem Eigentum den in Irland ansässigen Firmentöchtern Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) zugerechnet werden können. Irland hatte entschieden, die Gewinne aus der Nutzung entsprechender Lizenzen nicht zu versteuern.
Erfolg nur in erster Instanz
Sowohl Apple als auch Irland hatten gegen die Entscheidung der Kommission eine Klage eingereicht (Rechtssachen T-892/16 und T-778/16).
In erster Instanz erhielt Apple vor dem EU-Gericht in Luxemburg Recht. Die Richter annullierten im Juli 2020 die Forderung. Anschließend beantragte die EU-Kommission beim EuGH die Aufhebung der Entscheidung.
EuGH bestätigt Auffassung der Kommission
Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf. Zur Begründung hieß es, dass das EU-Gericht zu Unrecht angenommen habe, "dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums und die entsprechenden, durch die Verkäufe von Apple-Produkten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen".
Der EuGH bestätigte zudem die Auffassung der Kommission, "dass die Tätigkeiten der Zweigniederlassungen von ASI und AOE in Irland nach der einschlägigen Vorschrift des irischen Rechts betreffend die Ermittlung der von gebietsfremden Gesellschaften zu entrichtenden Steuer nicht mit den Tätigkeiten anderer Gesellschaften des Apple-Konzerns wie etwa einer Muttergesellschaft in den Vereinigten Staaten, sondern mit den Tätigkeiten anderer Einheiten von ASI und AOE, insbesondere der sich nicht in Irland befindenden Verwaltungssitze dieser Gesellschaften, zu vergleichen sind".
Irland zog die Steuernachzahlung im Jahr 2018 bereits ein. Solange das Gerichtsverfahren nicht endgültig abgeschlossen war, befand sich das Geld auf einem Treuhandkonto. Die Summe setzt sich aus einer Steuernachzahlung in Höhe von 13,1 Milliarden Euro und Zinsen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zusammen.
quelle: golem.de
Friedhelm Greis, 10. September 2024, 10:24 Uhr
Im Streit um eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe hat Apple eine finale Niederlage erlitten. Der EuGH hob das Urteil der Vorinstanz auf.
Der US-Konzern Apple muss Steuern und Zinsen in Höhe von 14,3 Milliarden Euro in der EU nachzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob ein Urteil der Vorinstanz auf und bestätigte damit einen Beschluss der EU-Kommission vom August 2016. Der Rechtsstreit sei damit endgültig entschieden, teilte der EuGH am 10. September 2024 (PDF) mit (Rechtssache C-465/20 P).
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde gewährte Irland Apple über Jahre günstige Steuerkonditionen, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das sei aber eine wettbewerbswidrige Beihilfe gewesen.
Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob Gewinne aus der Verwertung von geistigem Eigentum den in Irland ansässigen Firmentöchtern Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) zugerechnet werden können. Irland hatte entschieden, die Gewinne aus der Nutzung entsprechender Lizenzen nicht zu versteuern.
Erfolg nur in erster Instanz
Sowohl Apple als auch Irland hatten gegen die Entscheidung der Kommission eine Klage eingereicht (Rechtssachen T-892/16 und T-778/16).
In erster Instanz erhielt Apple vor dem EU-Gericht in Luxemburg Recht. Die Richter annullierten im Juli 2020 die Forderung. Anschließend beantragte die EU-Kommission beim EuGH die Aufhebung der Entscheidung.
EuGH bestätigt Auffassung der Kommission
Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf. Zur Begründung hieß es, dass das EU-Gericht zu Unrecht angenommen habe, "dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums und die entsprechenden, durch die Verkäufe von Apple-Produkten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen".
Der EuGH bestätigte zudem die Auffassung der Kommission, "dass die Tätigkeiten der Zweigniederlassungen von ASI und AOE in Irland nach der einschlägigen Vorschrift des irischen Rechts betreffend die Ermittlung der von gebietsfremden Gesellschaften zu entrichtenden Steuer nicht mit den Tätigkeiten anderer Gesellschaften des Apple-Konzerns wie etwa einer Muttergesellschaft in den Vereinigten Staaten, sondern mit den Tätigkeiten anderer Einheiten von ASI und AOE, insbesondere der sich nicht in Irland befindenden Verwaltungssitze dieser Gesellschaften, zu vergleichen sind".
Irland zog die Steuernachzahlung im Jahr 2018 bereits ein. Solange das Gerichtsverfahren nicht endgültig abgeschlossen war, befand sich das Geld auf einem Treuhandkonto. Die Summe setzt sich aus einer Steuernachzahlung in Höhe von 13,1 Milliarden Euro und Zinsen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zusammen.
quelle: golem.de