Whitebird
Urteil zu 5G-Vergabe: Verkehrsministerium hat Druck ausgeübt
BR24 Redaktion 27.08.2024, 14:56 Uhr
Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 war rechtswidrig. Laut dem Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen CSU-Minister Scheuer "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen.
Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Bundesverkehrsministerium hatte "massiven" und "rechtswidrigen" Einfluss auf die Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen genommen. Zu diesem Schluss kommt das Kölner Verwaltungsgericht.
Rechtswidrige Einflussnahme auf Bundesnetzagentur
Demnach hat das Bundesverkehrsministerium unter seinem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) "auf erhebliche Weise" Druck auf die an sich unabhängige Bundesnetzagentur ausgeübt. Diesem Druck habe die Behörde "zumindest teilweise" auch nachgegeben.
Die Lizenzen wurden 2019 für 6,5 Milliarden Euro an wenige große Telekommunikationsfirmen unter der Bedingung versteigert, dass sie die Netze massiv ausbauen. Nicht Teil dieses Deals war aber, dass die Netzbetreiber ihre Netze auch an kleinere Mobilfunkanbieter vermieten müssen. Verschiedene Medien hatten bereits früher vermutet, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das bewusst verhindert hatte.
Scheuers Eingriff sorgte für höhere Mobilfunkpreise
Genau deshalb hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel gegen die Vergabe geklagt. Sie wollen die versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen. Das hatte zur Folge, dass die kleineren Mobilfunkanbieter 5G-Tarife bis heute nur zu höheren Preisen anbieten müssen, was den Wettbewerb einschränkte und für höhere Mobilfunkpreise in Deutschland sorgte. Jetzt müssen die Klagen der kleineren Anbieter neu verhandelt werden.
Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.
Laut Urteil hat die Einflussnahme von Scheuers Ministerium auch die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beschädigt.
quelle: br24.de
BR24 Redaktion 27.08.2024, 14:56 Uhr
Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 war rechtswidrig. Laut dem Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen CSU-Minister Scheuer "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen.
Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Bundesverkehrsministerium hatte "massiven" und "rechtswidrigen" Einfluss auf die Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen genommen. Zu diesem Schluss kommt das Kölner Verwaltungsgericht.
Rechtswidrige Einflussnahme auf Bundesnetzagentur
Demnach hat das Bundesverkehrsministerium unter seinem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) "auf erhebliche Weise" Druck auf die an sich unabhängige Bundesnetzagentur ausgeübt. Diesem Druck habe die Behörde "zumindest teilweise" auch nachgegeben.
Die Lizenzen wurden 2019 für 6,5 Milliarden Euro an wenige große Telekommunikationsfirmen unter der Bedingung versteigert, dass sie die Netze massiv ausbauen. Nicht Teil dieses Deals war aber, dass die Netzbetreiber ihre Netze auch an kleinere Mobilfunkanbieter vermieten müssen. Verschiedene Medien hatten bereits früher vermutet, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das bewusst verhindert hatte.
Scheuers Eingriff sorgte für höhere Mobilfunkpreise
Genau deshalb hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel gegen die Vergabe geklagt. Sie wollen die versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen. Das hatte zur Folge, dass die kleineren Mobilfunkanbieter 5G-Tarife bis heute nur zu höheren Preisen anbieten müssen, was den Wettbewerb einschränkte und für höhere Mobilfunkpreise in Deutschland sorgte. Jetzt müssen die Klagen der kleineren Anbieter neu verhandelt werden.
Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.
Laut Urteil hat die Einflussnahme von Scheuers Ministerium auch die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beschädigt.
quelle: br24.de