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Nach EU-Druck
Apple lockert App-Store-Regeln: Weniger Gebühren, mehr Freiheit für Entwickler
Autor: Leif Bärler • 9.8.2024
Apple reagiert auf den Druck der EU-Kommission und lockert die App-Store-Regeln. Entwickler dürfen nun externe Links nutzen, um günstigere Angebote zu bewerben.
Apple hat auf den Druck der Europäischen Union reagiert und die Regeln für seinen App Store gelockert. Entwickler können nun innerhalb ihrer Apps externe Links nutzen, um Nutzer zu günstigeren Angeboten zu leiten. Diese Änderungen kommen mit einer neuen Gebührenstruktur, die Apple einführt, um weiterhin an den Umsätzen beteiligt zu sein.
App Store: Apple entschärft Drittanbieter-Auflagen
Die EU-Kommission kritisierte im Juni, dass Apple die Kommunikation der Entwickler mit den Nutzern bei externen Links zu sehr einschränke. Diese Praxis verstoße gegen den Digital Markets Act (DMA), der die Marktmacht großer Plattformbetreiber regulieren soll.
Mit der Veröffentlichung von iOS 18 im Herbst fallen nun die meisten Beschränkungen weg. Das hat Apple in einem aktuellen Support-Eintrag angekündigt. Entwickler können dann direkt in den Anwendungen Angebote bewerben und die Nutzer mit Weblinks sowohl zu Websites als auch zu anderen App-Plattformen leiten.
Neue Gebührenstruktur
Apple führt gleichzeitig eine neue Gebührenstruktur ein. Für Geschäfte, die über solche Links zu externen Angeboten abgeschlossen wurden, gibt es eine Abgabe von fünf Prozent auf Zahlungen eines neuen Nutzers in den ersten zwölf Monaten.
Zudem gibt es für zwölf Monate auch eine grundsätzliche Abgabe für Käufe, die über einen Link zu externen Angeboten zustande kamen. Diese kann zwischen 5 und 20 Prozent betragen. Apple sieht diese Gebühren als eine Art Kommission dafür, dass ein Nutzer und ein Entwickler über den App Store zusammenkamen.
Vor diesen Änderungen nahm Apple für Käufe innerhalb der Apps Abgaben von 15 oder 30 Prozent. Die neuen Gebührenmodelle sind somit niedriger, aber immer noch umstritten. Laut den EU-Regulierern würde das "weit darüber hinausgehen", was angemessen sei.
quelle: connect.de
Apple lockert App-Store-Regeln: Weniger Gebühren, mehr Freiheit für Entwickler
Autor: Leif Bärler • 9.8.2024
Apple reagiert auf den Druck der EU-Kommission und lockert die App-Store-Regeln. Entwickler dürfen nun externe Links nutzen, um günstigere Angebote zu bewerben.
Apple hat auf den Druck der Europäischen Union reagiert und die Regeln für seinen App Store gelockert. Entwickler können nun innerhalb ihrer Apps externe Links nutzen, um Nutzer zu günstigeren Angeboten zu leiten. Diese Änderungen kommen mit einer neuen Gebührenstruktur, die Apple einführt, um weiterhin an den Umsätzen beteiligt zu sein.
App Store: Apple entschärft Drittanbieter-Auflagen
Die EU-Kommission kritisierte im Juni, dass Apple die Kommunikation der Entwickler mit den Nutzern bei externen Links zu sehr einschränke. Diese Praxis verstoße gegen den Digital Markets Act (DMA), der die Marktmacht großer Plattformbetreiber regulieren soll.
Mit der Veröffentlichung von iOS 18 im Herbst fallen nun die meisten Beschränkungen weg. Das hat Apple in einem aktuellen Support-Eintrag angekündigt. Entwickler können dann direkt in den Anwendungen Angebote bewerben und die Nutzer mit Weblinks sowohl zu Websites als auch zu anderen App-Plattformen leiten.
Neue Gebührenstruktur
Apple führt gleichzeitig eine neue Gebührenstruktur ein. Für Geschäfte, die über solche Links zu externen Angeboten abgeschlossen wurden, gibt es eine Abgabe von fünf Prozent auf Zahlungen eines neuen Nutzers in den ersten zwölf Monaten.
Zudem gibt es für zwölf Monate auch eine grundsätzliche Abgabe für Käufe, die über einen Link zu externen Angeboten zustande kamen. Diese kann zwischen 5 und 20 Prozent betragen. Apple sieht diese Gebühren als eine Art Kommission dafür, dass ein Nutzer und ein Entwickler über den App Store zusammenkamen.
Vor diesen Änderungen nahm Apple für Käufe innerhalb der Apps Abgaben von 15 oder 30 Prozent. Die neuen Gebührenmodelle sind somit niedriger, aber immer noch umstritten. Laut den EU-Regulierern würde das "weit darüber hinausgehen", was angemessen sei.
quelle: connect.de