Muad'Dib
Ab Juli gelten neue Regeln für den Online-Einkauf in Nicht-EU-Ländern: Der Großteil der China-Päckchen wird steuerpflichtig und die Händler müssen europäische Vertreter benennen. Für die Kunden wird es deshalb spürbar teurer – Verbraucherschützer fordern allerdings noch strengere Regeln.
Artikel & Quelle: https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2111807444873386596
Zitat: |
23,85 statt 15 Euro: Was die neuen Regeln für Verbraucher bedeuten Der Wegfall der 22-Euro-Freigrenze am 1. Juli betrifft alle Online-Einkäufe, die direkt aus Nicht-EU-Ländern wie China, den USA oder Großbritannien verschickt werden. Wer zum Beispiel über Ebay oder AliExpress in China eine Powerbank für 15 Euro bestellt, zahlt darauf künftig 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer – also 2,85 Euro. Maßgeblich für die Steuer ist der Rechnungsendbetrag inklusive eventueller Portokosten. Im Normalfall zahlt die Deutsche Post diesen Betrag bei der Einfuhr der Sendung an den Zoll und holt ihn sich später bei der Übergabe der Sendung vom Empfänger zurück – an der Haustür oder in der Postfiliale. Für diesen Service verlangt die Post eine zusätzliche „Auslagenpauschale“ in Höhe von 6 Euro. Für die Powerbank, die man aktuell noch für 15 Euro aus China bekommt, zahlt man ab Juli deshalb insgesamt 23,85 Euro. Nach und nach dürften immer mehr Händler auf ein neues Verfahren umsteigen, bei dem keine Auslagenpauschale anfällt. Verkäufer, die sich in einem EU-Land für den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) registrieren und monatliche Steuererklärungen abgeben, dürfen die Einfuhrumsatzsteuer direkt von ihren europäischen Kunden erheben. Ihre Warensendungen werden dann vom Zoll durchgewunken, wenn der deklarierte Wert 150 Euro nicht übersteigt. Für die beispielhafte Powerbank zahlt man in diesem Fall 17,85 Euro. Liegt der Rechnungsbetrag unter 5,24 Euro, bleibt die Sendung auch nach dem 1. Juli steuerfrei, denn Abgaben unterhalb von 1 Euro werden nicht erhoben. |
Artikel & Quelle: https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2111807444873386596