Muad'Dib
Quelle: https://heise.de/-5987438
Essenz des Artikels:
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"Im Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 versteckt sich eine Passage, die dem Amt für IT-Sicherheit BSI nur dann vorschreibt, Sicherheitslücken zu melden, wenn 'überwiegende Sicherheitsinteressen' dem nicht entgegenstehen. Heißt im Klartext: Wenn das BSI eine Microsoft-Sicherheitslücke findet, die der Bundesnachrichtendienst gut gebrauchen könnte, dann stehen die Chancen künftig nicht schlecht, dass die Meldung beim Geheimdienst anstatt bei Microsoft landet." Danke da nich für, oder, wie der Schwabe sagt: däbbad. (jk) |